Anbieter
RechtWas ist ein Anbieter im Sinne des AI Act?
Als Anbieter gilt im AI Act, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt - entgeltlich oder unentgeltlich. In Verkehr bringen bedeutet, ein System erstmals auf dem Unionsmarkt bereitzustellen. In Betrieb nehmen bedeutet, es erstmals für seinen vorgesehenen Zweck einzusetzen.
Welche Pflichten daran hängen
Für Anbieter sieht der AI Act umfangreiche Pflichten vor: Risikomanagement, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung vor Markteinführung und - bei Hochrisiko-KI - laufende Überwachung nach der Markteinführung. Bei General-Purpose-AI-Modellen treffen Anbieter zusätzlich eigene Dokumentations- und Informationspflichten.
Praktische Bedeutung
Die Anbieter-Pflichten gelten unabhängig vom Unternehmenssitz, sobald ein KI-System in der EU in Verkehr gebracht oder genutzt wird. Ein Unternehmen kann je nach Situation gleichzeitig Anbieter und Betreiber sein - etwa wenn es ein selbst entwickeltes System auch selbst einsetzt.
Beispiel
Ein Unternehmen entwickelt einen eigenen KI-gestützten Bewerbungsassistenten und setzt ihn unter eigenem Namen ein. Es ist Anbieter - auch wenn das System zusätzlich im eigenen Unternehmen genutzt wird und das Unternehmen dadurch gleichzeitig Betreiber ist.
Weiterführend
Verwandte Begriffe
→ AI Act
→ Betreiber
→ Hochrisiko-KI
Quellen
Behoerden
Praktisch
Quellen archiviert am: 2026-08-02