Muss jetzt wirklich alles mit KI gekennzeichnet werden?

Muss jetzt wirklich alles mit KI gekennzeichnet werden?

Seit Inkrafttreten der Transparenzpflichten des AI Act kennzeichnen manche Webseiten alles, andere nichts. Wer den Unterschied zwischen Transparenz und Kennzeichnung versteht, kann die Schlagzeilen selbst einordnen.

Mit dem Inkrafttreten der Transparenzpflichten des AI Act sieht man plötzlich überall Hinweise: Ein Bild trägt ein kleines Wasserzeichen. Ein Chatbot begrüßt mit dem Satz, dass er kein Mensch ist. Ein Blogartikel bekommt eine Fußzeile, ein anderer nicht. Manche Webseiten versehen inzwischen viele Inhalte vorsorglich mit Hinweisen. Andere ändern gar nichts.

Diese Uneinheitlichkeit wirkt wie ein Widerspruch. Entweder gilt eine Pflicht, oder sie gilt nicht. Tatsächlich liegt der Unterschied nicht an mangelnder Sorgfalt der einen oder Nachlässigkeit der anderen Seite. Er liegt daran, dass zwei unterschiedliche Situationen vorliegen können, die von außen gleich aussehen.

Transparenz ist nicht dasselbe wie Kennzeichnung

Die beiden Wörter werden im Alltag oft synonym benutzt. Im AI Act sind es zwei verschiedene Ideen.

Transparenz bedeutet: Ein Mensch soll wissen, womit er es zu tun hat. Wenn ein Chatbot antwortet, soll klar sein, dass keine Person am anderen Ende sitzt. Das ist eine Aussage über die Situation, nicht über den Inhalt.

Kennzeichnung bedeutet: Ein bestimmter Inhalt trägt einen Hinweis auf seine Herkunft. Ein Bild, ein Video, ein Text bekommt ein Label, weil er künstlich erzeugt oder verändert wurde. Das ist eine Aussage über das Produkt, nicht über das Gespräch.

Ein Beispiel macht den Unterschied greifbar. Wer mit einem Kundenservice-Chatbot spricht, bekommt eine Transparenz-Information: Hier antwortet keine Person. Der einzelne Antworttext des Chatbots braucht dafür kein zusätzliches Label. Die beiden Pflichten überschneiden sich zwar an manchen Stellen, sind aber grundsätzlich getrennt zu betrachten.

Worum es dem AI Act eigentlich geht

Der AI Act zählt nicht deshalb Kennzeichnungen, weil Label an sich ein Wert wären. Das Ziel ist ein anderes: Niemand soll durch einen Inhalt getäuscht werden, ohne die Möglichkeit zu haben, das zu erkennen.

Diese Idee lässt sich an einem Fall zeigen, der nicht strittig ist. Ein Video zeigt eine bekannte Person, die etwas sagt, das sie nie gesagt hat. Ohne Hinweis kann dieses Video echte Entscheidungen beeinflussen, etwa bei einer Wahl oder in einem Konflikt. Genau solche Fälle sollen verhindert werden.

Ein Text, der mit KI-Unterstützung entstanden, aber von einem Menschen geprüft und redaktionell verantwortet wurde, erzeugt dieses Täuschungsrisiko nicht in gleicher Weise. Die verantwortliche Person steht für den Inhalt ein, unabhängig davon, welche Werkzeuge beim Schreiben geholfen haben.

Deshalb unterscheidet der AI Act verschiedene Situationen

Aus diesem Ziel folgt, dass nicht jede KI, nicht jeder Text, nicht jedes Bild und nicht jeder Chatbot gleich behandelt wird. Der AI Act unterscheidet dabei zwischen AnbieterIm AI Act die Rolle desjenigen, der ein KI-System entwickelt und unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt

Auch bekannt als: Provider, AI-Act-Anbieter
, die ein KI-System entwickeln oder bereitstellen, und BetreiberIm AI Act die Rolle desjenigen, der ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich einsetzt

Auch bekannt als: Deployer, AI-Act-Betreiber
, die es einsetzen. Welche Pflichten daraus jeweils entstehen, hängt von dieser Rolle und vom konkreten Anwendungsfall ab.

Was das im Alltag bedeutet

Für die meisten alltäglichen Situationen ergeben sich daraus deutlich weniger Pflichten, als die Schlagzeilen vermuten lassen.

Wer einen Blogartikel mit KI-Unterstützung schreibt, ihn aber selbst liest, prüft und verantwortet, veröffentlicht keinen automatisch kennzeichnungspflichtigen Text. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei einem Menschen, nicht beim Werkzeug.

Wer ChatGPT oder ein anderes Sprachmodell für eigene Notizen, E-Mails oder interne Texte nutzt, berührt die Transparenzpflichten überhaupt nicht. Diese Pflichten setzen an der Veröffentlichung für die Öffentlichkeit an, nicht an der privaten oder internen Nutzung.

Wer mit KI Bilder erstellt und sie klar als Illustration oder künstlerisches Werk erkennbar einsetzt, hat ein anderes Ausgangsrisiko als jemand, der ein fotorealistisches Bild ohne Hinweis als echte Aufnahme darstellt. Genau an dieser Unterscheidung setzt die Kennzeichnungspflicht für Deepfakes an, also für täuschend echte Fälschungen von Bild, Ton oder Video.

Ein automatisierter Kundenservice-Chatbot ohne jeden Hinweis auf seine Natur ist der Fall, für den die Transparenzpflicht ursprünglich gedacht ist.

Wer es genauer wissen möchte

Wer die einzelnen Begriffe genauer verstehen möchte, findet im Glossar unter anderem:

  • AI ActEU-Verordnung zur Regulierung von KI-Systemen nach Risikostufen - seit August 2024 in Kraft, Fristen für Hochrisiko-KI durch Digital Omnibus auf 2027/2028 verschoben

    Auch bekannt als: EU AI Act, KI-Verordnung, Artificial Intelligence Act
  • TransparenzpflichtAI-Act-Vorgabe, wonach bestimmte KI-Systeme oder ihre Ergebnisse für Menschen als solche erkennbar sein müssen

    Auch bekannt als: Transparenzpflichten, Kennzeichnungspflicht
  • AnbieterIm AI Act die Rolle desjenigen, der ein KI-System entwickelt und unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt

    Auch bekannt als: Provider, AI-Act-Anbieter
  • BetreiberIm AI Act die Rolle desjenigen, der ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich einsetzt

    Auch bekannt als: Deployer, AI-Act-Betreiber

Michael von den Drachen

entwickelt Bücher, Software und offene Regelwerke rund um technische Systeme, digitale Unabhängigkeit und langlebige Softwarearchitekturen.
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